Das Handy ist nicht nur ein Telefon für die individuelle Kommunikation zwischen zwei Personen.
- Es ermöglicht neben dem Zugang zum Internet auch den Abruf und die Speicherung von Programmen, Inhalten und Daten, die als (Tele-) Dienste angeboten werden. Dadurch werden Angebote eröffnet, die gesetzlichen Beschränkungen wie z.B. Jugendschutz und Strafgesetzen unterliegen.
- Daneben können mit dem Handy Inhalte wie z.B. Bilder und Videoclips hergestellt, übertragen und gespeichert werden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und für die der Handynutzer zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Per Handy ins Internet
Mit Handys der neueren Generation kann man sich über das Mobilfunknetz ins Internet einwählen (WAP-fähige Handys). Mag dieser Service für viele durchaus sinnvoll sein, so verursacht er in der Regel höhere Kosten als ein Telefonat, außerdem entstehen für Kinder und Jugendliche rasch die gleichen Probleme, wie sie bei der Internetnutzung am heimischen PC auch auftauchen. Sie können bedenkliche oder sogar jugendgefährdende Inhalte abrufen, werden durch „Spams“ (unerwünschte E-Mails) und Werbeeinblendungen bis hin zum Befall durch Viren, Würmer und andere Software belästigt, die unangenehme Folgen (vgl. „Wie funktioniert die Abzocke“) nach sich ziehen können.
Per Handy fernsehen
Der neueste Schrei sind Handys, mit denen man Fernseh- und Hörfunksendungen empfangen kann. Dieser Service wird gegen zusätzliche Gebühren angeboten. Es gelten die gleichen Regeln, die auch sonst fürs Fernsehen gelten wie z.B. Sendezeitbeschränkungen für Kinder und Jugendliche. Für Pay-TVProgramme sind zudem Verschlüsselungen und ein Jugendschutz-PIN vorgesehen, die allerdings vom Nutzer in Betrieb gesetzt werden müssen.
Per Handy Musik hören
Viele Handys können als Abspiel- und Speichergerät für Musikdateien z.B. im Format MP-3 benutzt werden. Solche Dateien kann man legal und gegen Gebühr, aber auch illegal z.B. aus dem Internet herunterladen, vom PC zum Handy oder von Handy zu Handy übertragen. Wer Daten illegal abspeichert, anbietet oder weiterleitet verstößt gegen das Urheberrecht und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Mit dem Handy Medien selbst herstellen
Handys mit Foto- und Videofunktion als Aufnahme-, Speicher- und Übertragungsgeräte für Bilder und Videoclips sind fast schon Standard. Inzwischen gibt es sehr gute Eigenproduktionen von Kindern und Jugendlichen, zu denen sogar Wettbewerbe veranstaltet werden. Informationen zum Handyclip-Wettbewerb sowie Teilnahmebedingungen und Beiträge der letzten Jahre sind auf folgender Website zu finden: www.ohrenblick.de
Viele nützliche Tipps zum Gestalten von Handyvideos bietet das "Handy-Clip-Tutorial" von www.netzcheckers.de
Gewaltvideos und Mobbing per Handy
Leider sind jedoch auch selbst gemachte Filmchen im Umlauf, die ziemlich unappetitliche, teilweise auch schockierende und gefährdende Szenen verbreiten. Beim Fotografieren und Filmen werden oftmals Persönlichkeitsrechte verletzt (Recht am eigenen Bild) und Vergehen, manchmal sogar Straftaten abgelichtet. Dazu gehören Schlägereien auf Schulhöfen ebenso wie Überfälle auf Unbeteiligte. Das so genannte "Happy Slapping" ist allles andere als fröhlich, denn mit diesen kleinen abstoßenden Filmen werden Mitschülerinnen und Mitschüler bedroht und gedemütigt. Neben sexualisierten Darstellungen sind diese Aufnahmen zu beliebten Tauschobjekten geworden, die herumgezeigt oder sogar im Internet verbreitet werden. Das Mobbing über Handy und Online-Communities, Cyberbullying genannt, hat für die Opfer schwerwiegende Folgen. Wer mit peinlichen oder manipulierten Bildern, heimlich aufgenommenen Videos und Diffamierungen öffentlich vorgeführt wird, verliert seine Würde. Schwerwiegend kommt hinzu, dass Bilder die einmal im Internet im Umlauf sind, nicht mehr gelöscht werden können.
Handy als „Play-Station“
Natürlich kann man sich auf das Handy auch Spiele laden. Spiele auf Spielkonsolen und im PC brauchen in Deutschland Alterskennzeichnungen. Die Jugendschutzgesetzgebung schreibt nämlich vor, dass Spiele nur an die Altersgruppen abgegeben werden dürfen, für die sie auch freigegeben sind.
Diese Regelungen gelten analog auch für Spiele auf Handys bzw. für solche Spiele, die aufs Handy geladen werden können. Da es heute jedoch technisch ohne weiteres möglich ist, Spiele von Handy zu Handy weiter zu geben (z.B. über die Bluetooth-Schnittstelle), entstehen neue Jugendschutzprobleme. Es kann also durchaus passieren, dass sich auf dem Handy Spiele befinden, die nicht für die Altersstufe des Handynutzers freigegeben sind.
Jugendschutz im Handynetz
Es gibt in Deutschland verschiedene Gesetze, die regeln, welche Medieninhalte nur unter gewissen Einschränkungen verbreitet werden dürfen (Jugendschutzbestimmungen) oder generell unzulässig sind (Strafgesetzbuch). Aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes sind solche Inhalte problematisch, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen können, ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit gefährden oder ihre Unerfahrenheit ausnutzen. Dazu gehören z.B. nicht altersgerechte Spiele oder Filme auf Handys (ohne Freigabe für die jeweilige Altersgruppe) oder die Nutzung von problematischen Chatrooms. Zu den unzulässigen Angeboten gehören z.B.:
- Darstellungen, welche die Menschenwürde verletzen,
- pornografische Angebote,
- desorientierende Gewaltdarstellungen oder Kriegsverherrlichungen,
- politisch problematische Inhalte (wie Propaganda verfassungswidriger Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass),
- Aufforderungen zu Straftaten.
Wer solche verbotenen Inhalte (z.B. Musik, Fotos, Videos) auf dem Handy hat, diese Minderjährigen anbietet oder an sie weiter gibt, macht sich strafbar. All’ das kann man sich einhandeln, wenn man das Internet nutzt (das geht bei manchen Handys schneller als man denkt) oder Daten von anderen Geräten überspielt.
Neben dem generellen Verbreitungsverbot strafrechtlicher und sonstiger schwer jugendgefährdender Inhalte müssen Mobil-Netzbetreiber bei der Übertragung von (eigenen) Angeboten sowie von Fernsehsendungen Jugendschutzregeln einhalten, d.h. sie dürfen jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte an Minderjährige nicht verbreiten. Für solche Inhalte muss es deshalb Sendezeitgrenzen, spezielle Sperrfunktionen und Zugangs-PINs für Handys geben. Hierfür stellen die Netzbetreiber die nötigen Einrichtungen bereit, denn schließlich sind sie für die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften verantwortlich. Allerdings sollten die Kunden, also in der Regel die Eltern, diese auch nutzen. Wer Fragen dazu hat, kann sich ausführlich bei den Jugendschutzbeauftragten des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erkundigen. Seit 2007 haben sich deutsche Mobilfunkanbieter zu einer freiwilligen Selbstverpflichtung entschlossen, die Richtlinien für SMS-, MMS- und Online-Angebote festlegt. An dem Siegel „Unterzeichner Verhaltenskodex Premiumdienste Mobilkommunikation“ lässt sich erkennen, ob ein Unternehmen die freiwillige Selbstverpflichtung der Branche unterzeichnet hat. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Mobilfunkanbieter auf den Jugendschutz wirksam achtet und ihn auch offensiv vertritt (z.B. in seiner Werbung). Dazu gehört es zum Beispiel, dass Kunden darauf hingewiesen werden, wenn die Kosten für ein Klingelton-Abonnement einen bestimmten Wert überschreiten. Weiterhin gehört dazu, dass spezielle Sperrfunktionen und Zugangs-PINs kundenfreundlich angeboten werden, die Sie allerdings auch einsetzen sollten!
Die Betreiber von Mobilfunkangeboten sind verpflichtet, den Kinder- und Jugendschutz einzuhalten ebenso wie Internetprovider oder Anbieter von Hörfunk- oder Fernsehsendungen. Dazu müssen sie sog. Jugendschutzbeauftragte benennen, die für den eigenen Wirkungsbereich die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften überwachen. Mit Fragen und Beschwerden sollten Sie sich also zuerst an die Mobilfunkanbieter selbst wenden. Falls das nichts hilft und sich z.B. Verstöße häufen, sollten Sie die Einrichtungen informieren, die für die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes in Hörfunk und Fernsehen sowie in den Telemedien (Internet) zuständig sind. Das sind die für die jeweilige Region zuständigen Landesmedienanstalten (zentrale Internetadresse: www.programmbeschwerde.de) oder die Kommission für Jugendmedienschutz
(„KJM“: www.kjm-online.de).
Tipps
- Wählen Sie für Ihre Kinder und Jugendlichen einen Mobilfunkanbieter aus, der sich dem „Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk“ unterwirft und ihn offensiv vertritt.
- Nutzen Sie ein Produkt (wie z.B. spezielle Verträge für Kinder und Jugendliche), bei denen laut Vertrag jugendgefährdende Inhalte vom Netzbetreiber selbst gar nicht angeboten werden.
- Nutzen Sie die Sperrfunktionen und die speziellen PINs, um Kinder- und Jugendliche vor unerwünschten Inhalten zu schützen. Lassen Sie Funktionen, die Sie nicht wollen, wie z.B. den unerwünschten Zugang ins Internet, gar nicht erst zu oder dauerhaft sperren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber; es ist meist einfacher als gedacht!
- Informieren Sie sich im Gespräch mit Ihren Kindern über Inhalte, die aufs Handy geladen wurden bzw. mit ihm erstellt worden sind.
- Sprechen Sie mit Ihren Kindern über unerwünschte und strafbare Inhalte, die im Netz abgerufen werden können oder die herumgezeigt und weitergegeben werden.
- Hier können Sie sich hinwenden, wenn Sie problematische Inhalte oder unerwünschte Dienste entdecken: www.programmbeschwerde.de/(zentrale Adresse, von wo aus man die jeweiligen Landesmedienanstalten erreicht) www.kjm-online.de (Kommission für Jugendmedienschutz) www.jugendschutz.net (Gemeinsame Stelle der Länder Jugendschutz im Internet) www.fst-ev.org (Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste) www.fsm.de (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia)
- Und zu guter Letzt:
Zeigen Sie Ihrem Kind von Anbeginn an, dass Sie aufgeschlossen sind für seine Interessen. Machen Sie Ihre Haltung deutlich, wenn es um die problematische Seite der Handynutzung geht. Weisen Sie auf Aspekte der Handynutzung hin, die sein Wohlergehen gefährden können.