Handy in Kinderhand  - Informationen und Tipps für Eltern
Einleitung

Handys für Kinder – schon ab dem Schulalter?

Handykosten – worauf sollten Sie achten?

Wie funktioniert die Abzocke? –
Verlockende, aber oft teure Angebote


Handys – vom Telefon zum multimedialen
Alleskönner mit Tücken


Macht das Handy krank?

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Handy in Kinderhand
- Informationen und Tipps für Eltern


Wie funktioniert die Abzocke? –
Verlockende, aber oft teure Angebote

„Hol Dir die neue Uhr auf Dein Handy“, „jetzt anrufen und gewinnen“, „schicke einfach eine SMS und bestelle Dir den Gratis-Klingelton“ - auf unterschiedlichste Arten werden arglose Handybenutzer zur Bestellung aufgefordert, mit Gewinnspielen ans Telefon gelockt, in der teuren Warteschleife vertröstet oder bei einer Gratisbestellung gar zu einem Abo verpflichtet, ohne dass sie das wissen. Viele Anbieter arbeiten hier mit Tricks, die auf Anhieb nicht zu durchschauen sind.

Eine kleine Auswahl:

Klingeltöne, Logos und Spiele
Jeder klingelt, jeder klingelt anders und alle klingeln mit. Ein eigener Klingelton, ein schickes Logo oder ein neues Spiel auf dem Handy ist heute genauso wichtig wie die Markenklamotte. Und dafür wird jede Menge angeboten. Durch Premium- SMS (eine SMS, mit der man etwas bestellt und dann über die Handyrechnung bezahlt) zu ordern, kann das aber schnell
teuer werden, denn die Preise pro Premium-SMS sind frei tarifierbar (teilweise bis zu 6.- EUR). Besonders unangenehm ist es, wenn man vermeintlich nur einen Gratis-Klingelton bestellt, tatsächlich aber ein ganzes Abo geordert hat, drei weitere Klingeltöne für den nächsten Monat, drei weitere für den übernächsten usw. Zwar müssen die jeweiligen Preise und auch die Dauer des Herunterladens inzwischen deutlich bekannt gemacht werden, über die finanziellen Konsequenzen sind sich viele aber trotzdem nicht im Klaren. Deshalb hilft da in erster Linie Aufklärung. Sollte es doch passieren, besteht
Kündigungsrecht und zwar in der Regel per SMS.


Tipp

Kontaktangebote - mit wem simse ich da eigentlich?
„Hallo, habe lange nichts mehr von Dir gehört, melde Dich!“ Das klingt nett und freundlich. Kommt es aber von Mister X, d.h. ohne einen bekannten Absender, ist auch hier Vorsicht geboten. Denn dann kann bei einer so genannten „Flirtline“ eine SMS ca. 2,- EUR kosten. Jugendliche werden in einen SMS-Kontakt verwickelt, der keineswegs von Gleichaltrigen, sondern Profis geführt wird, die nur ein Herzensanliegen haben: die Gebühren.


Tipps



  • Keine fremden SMS beantworten und auch keine unbekannten Telefonnummern zurückrufen.

  • Für Kontakte unter Kindern und Jugendlichen gibt es im Internet inzwischen empfehlenswerte Chats, z.B. unter www.seitenstark.de

Sondernummern und sogenannte Servicedienste
„Ruf mich an“, mit heiserer Stimme gehaucht, war die klassische Aufforderung, die teure 0190-Telefonnummer anzurufen um mal eben 2,- EUR pro Minute bzw. 30,- EUR für die einmalige Einwahl loszuwerden. Diese Vorwahl-Nummer ist inzwischen abgeschaltet, aber Serviceangebote verschiedenster Art kommen heute unter 0900-Nummern/0137-Nummern und morgen unter einem anderen Tarnmäntelchen daher um die überhöhten Gebühren abzukassieren. Inzwischen muss der Anbieter die Gebühren zumindest offen legen, damit man auch noch rechtzeitig auflegen kann. Oft wird hier auch mit „garantierten Gewinnen“ gelockt, bei denen vom Anrufer nebenbei noch die Daten abgefragt werden.


Tipps



  • Da oben genannte Nummern oft nicht direkt angegeben sind, diese am Besten sperren lassen oder zumindest nicht absichtlich anrufen.

  • Rückrufe auf Anschlüsse, die mit 00 oder beginnen, bedeuten in der Regel teure Auslandsgespräche; bei unerwarteten Anrufen also auch da nicht zurückrufen.

  • Bei so genannten Gewinnspielen keine Daten oder die Handynummer angeben.

Telekommunikationsgesetz - stärkt Verbraucherschutz
Im Telekommunikationsgesetz sind viele Verbraucherschutzvorschriften festgeschrieben. Hier einige wichtige Bestimmungen für den Handybereich:



  • SMS-Abonnementverträge müssen vor Abschluss bestätigt werden.

  • Anbieter müssen auf Nachfrage einen Warnhinweis per SMS schicken, wenn die Kosten für Abonnementverträge und Kurzwahldienste den Betrag von 20 Euro überschreiten.

  • Bei Premiumdiensten (z.B. 0900er-Nummern) muss der Preis generell, bei Auskunfts- und Kurzwahldiensten (z.B. 118er-Nummern) und entsprechenden SMS oder MMS muss der Preis ab einem Betrag von 2 Euro pro Minute angesagt beziehungsweise angezeigt werden.

  • Der Preis für zeitabhängig abgerechnete Premium-Dienste darf grundsätzlich höchstens 3 Euro pro Minute beztragen.

  • Der Preis für zeitunabhängig abgerechnete Premium-Dienste darf grundsätzlich höchstens 30 Euro pro Verbindung betragen. Die anfallenden Kosten müssen auf jeden Fall zu Beginn der Verbindung kostenfrei angesagt werden. 
    Quelle: Broschüre Handy und Internet - Tipps gegen Kostenfallen
    www.handysektor.de/download/handy_internet_tipps_gegen_kostenfallen.pdf